Werkstattseminar

Die Themenschwerpunkte dieser zweitägigen Seminarreihe werden von der aktuellen Lage, dem überarbeiteten Gemeinnützigkeitsrecht und den Auswirkungen des Inflationsgeschehens geprägt sein, Stand Herbst 2024:

Tag 1 / A:
  1. Unternehmensberatung:

         Deutschland steht vor den größten Veränderungen im sozialen Bereich: 

    • Insolvenzen von Leistungserbringern,
    • Umstrukturierungs- und Reorganisationsanlässe,
    • Schließung von Einrichtungen, Fusionsbestrebungen bei Leistungserbringern.
    • Das Gemeinnützigkeitsrecht 2024 nach seiner Reform durch die Jahressteuergesetze 2020, 2021 und 2022:
      • Notwendigkeit von Satzungsänderungen,
      • Das „steuerbegünstigte gemeinschaftliche Zusammenwirken“,
      • Neue Sphärenaufteilung aus Sicht der Gemeinnützigkeit,
      • Veränderungen des Gemeinnützigkeitsrechts, verursacht durch Ausnahmesituationen,
      • Holdingstrukturen unter veränderten steuerbegünstigten Rahmenbedingungen,
      • Wichtige gerichtliche Einzelfallenscheidungen,
      • Neue Verfügungen der Finanzbehörden zum Gemeinnützigkeitsrecht.

    Tag 2 / B:
    1. Die Bedeutung der Arbeitsergebnisrechnung nach § 12 WVO in Zeiten der Ukraine-Krise und des BTHG, Hauptaugenmerk der Kostenträger bei externen Überprüfungen.
    2. Wichtige Neuerungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards, geprägt von den Auswirkungen des Inflationsgeschehens und veränderter politischer Rahmenbedingungen:
      • Fragen zu gegenwärtigen und zukünftigen Auswirkungen der derzeitigen Krisen auf die Rechnungslegung und deren Prüfung,
      • zunehmende Anschuldigungen/Verdachtsmomente im Hinblick auf mögliche Veruntreuungen, Abrechnungs- und Subventionsbetrug bei Non-Profit-Organisationen und mögliche Gegenreaktionen der Kostenträger,
      • Corporate Social Responsibility (CSR-Richtlinie), aktueller Stand zum Thema „Nachhaltigkeitsbilanz“.
    3. Die Gründung von gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist wieder ein Thema! Stichworte: Tarifflucht, steuerbegünstigtes Zusammenwirken, Neugründung von Inklusionsbetrieben, landesspezifische Verhandlungsgrundlagen der Kostenträger.
    4. Die Modelle „hauptamtlicher Vorstand“ und „ehrenamtlicher Aufsichtsrat“ -> eine kritische Würdigung