Werkstattseminar
Die Themenschwerpunkte dieser zweitägigen Seminarreihe werden von der aktuellen Lage, dem überarbeiteten Gemeinnützigkeitsrecht und den Auswirkungen des Inflationsgeschehens geprägt sein, Stand Herbst 2024:
Tag 1 / A:
- Unternehmensberatung:
Deutschland steht vor den größten Veränderungen im sozialen Bereich:
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- Insolvenzen von Leistungserbringern,
- Umstrukturierungs- und Reorganisationsanlässe,
- Schließung von Einrichtungen, Fusionsbestrebungen bei Leistungserbringern.
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- Das Gemeinnützigkeitsrecht 2024 nach seiner Reform durch die Jahressteuergesetze 2020, 2021 und 2022:
- Notwendigkeit von Satzungsänderungen,
- Das „steuerbegünstigte gemeinschaftliche Zusammenwirken“,
- Neue Sphärenaufteilung aus Sicht der Gemeinnützigkeit,
- Veränderungen des Gemeinnützigkeitsrechts, verursacht durch Ausnahmesituationen,
- Holdingstrukturen unter veränderten steuerbegünstigten Rahmenbedingungen,
- Wichtige gerichtliche Einzelfallenscheidungen,
- Neue Verfügungen der Finanzbehörden zum Gemeinnützigkeitsrecht.
Tag 2 / B:
- Die Bedeutung der Arbeitsergebnisrechnung nach § 12 WVO in Zeiten der Ukraine-Krise und des BTHG, Hauptaugenmerk der Kostenträger bei externen Überprüfungen.
- Wichtige Neuerungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards, geprägt von den Auswirkungen des Inflationsgeschehens und veränderter politischer Rahmenbedingungen:
- Fragen zu gegenwärtigen und zukünftigen Auswirkungen der derzeitigen Krisen auf die Rechnungslegung und deren Prüfung,
- zunehmende Anschuldigungen/Verdachtsmomente im Hinblick auf mögliche Veruntreuungen, Abrechnungs- und Subventionsbetrug bei Non-Profit-Organisationen und mögliche Gegenreaktionen der Kostenträger,
- Corporate Social Responsibility (CSR-Richtlinie), aktueller Stand zum Thema „Nachhaltigkeitsbilanz“.
- Fragen zu gegenwärtigen und zukünftigen Auswirkungen der derzeitigen Krisen auf die Rechnungslegung und deren Prüfung,
- Die Gründung von gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist wieder ein Thema! Stichworte: Tarifflucht, steuerbegünstigtes Zusammenwirken, Neugründung von Inklusionsbetrieben, landesspezifische Verhandlungsgrundlagen der Kostenträger.
- Die Modelle „hauptamtlicher Vorstand“ und „ehrenamtlicher Aufsichtsrat“ -> eine kritische Würdigung