Werkstattseminar

Die Themenschwerpunkte dieser zweitägigen Seminarreihe werden vor allem von der aktuellen Lage und deren Auswirkungen sowie dem überarbeiteten Gemeinnützigkeitsrecht geprägt sein (Stand Herbst 2026):

Tag 1 / A:

    1. Unternehmensberatung:

    Deutschland steht vor den größten Veränderungen im sozialen Bereich:

    • Insolvenzen von Leistungserbringern,
    • Umstrukturierungs- und Reorganisationsanlässe,
    • Schließung von Einrichtungen, Fusionsbestrebungen bei Leistungserbringern.

    2. Das Gemeinnützigkeitsrecht 2026 nach seiner grundlegenden Reform durch die Jahressteuergesetze 2020, 2021 und 2022:

    • Notwendigkeit von Satzungsänderungen,
    • Das „steuerbegünstigte gemeinschaftliche Zusammenwirken“,
    • Neue Sphärenaufteilung aus Sicht der Gemeinnützigkeit,
    • Veränderungen des Gemeinnützigkeitsrechts, verursacht durch Ausnahmesituationen,
    • Holdingstrukturen unter veränderten steuerbegünstigten Rahmenbedingungen,
    • Wichtige gerichtliche Einzelfallenscheidungen, z.B. bei der Umsatzsteuer,
    • Neue Verfügungen der Finanzbehörden zum Gemeinnützigkeitsrecht,
    • Änderungen bei den Jahressteuererklärungen 2025.

    Tag 2 / B:

    3. Die Bedeutung der Arbeitsergebnisrechnung nach §12 WVO in Zeiten der Ukraine-Krise und des BTHG, Hauptaugenmerk der Kostenträger bei externen Überprüfungen.

    4. Mittel- und langfristige Strukturen, über die man nachdenken sollte:

    • Holdingstrukturen,
    • Fusion bzw. Verschmelzung von Wohlfahrtsverbänden,
    • Ausgliederung und Abspaltung von Teilbetrieben,
    • Kooperationsmodelle im Sinne eines „steuerbegünstigten gemeinschaftlichen Zusammenwirkens“,
    • Reformwahl: die „gemeinnützige GmbH“ bzw. die „gemeinnützige Stiftung“, welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden.

    5. Wie lange sind „ehrenamtliche Vorstände“ noch bereit, die Verantwortung und damit auch die Haftung für Ihre Wohlfahrtsverbände zu übernehmen?
    Alternative: „hauptamtlicher Vorstand“ sowie „ehrenamtlicher Aufsichtsrat“