Werkstattseminar
Die Themenschwerpunkte dieser zweitägigen Seminarreihe werden vor allem von der aktuellen Lage und deren Auswirkungen sowie dem überarbeiteten Gemeinnützigkeitsrecht geprägt sein (Stand Herbst 2026):
Tag 1 / A:
1. Unternehmensberatung:
Deutschland steht vor den größten Veränderungen im sozialen Bereich:
- Insolvenzen von Leistungserbringern,
- Umstrukturierungs- und Reorganisationsanlässe,
- Schließung von Einrichtungen, Fusionsbestrebungen bei Leistungserbringern.
2. Das Gemeinnützigkeitsrecht 2026 nach seiner grundlegenden Reform durch die Jahressteuergesetze 2020, 2021 und 2022:
- Notwendigkeit von Satzungsänderungen,
- Das „steuerbegünstigte gemeinschaftliche Zusammenwirken“,
- Neue Sphärenaufteilung aus Sicht der Gemeinnützigkeit,
- Veränderungen des Gemeinnützigkeitsrechts, verursacht durch Ausnahmesituationen,
- Holdingstrukturen unter veränderten steuerbegünstigten Rahmenbedingungen,
- Wichtige gerichtliche Einzelfallenscheidungen, z.B. bei der Umsatzsteuer,
- Neue Verfügungen der Finanzbehörden zum Gemeinnützigkeitsrecht,
- Änderungen bei den Jahressteuererklärungen 2025.
Tag 2 / B:
3. Die Bedeutung der Arbeitsergebnisrechnung nach §12 WVO in Zeiten der Ukraine-Krise und des BTHG, Hauptaugenmerk der Kostenträger bei externen Überprüfungen.
4. Mittel- und langfristige Strukturen, über die man nachdenken sollte:
- Holdingstrukturen,
- Fusion bzw. Verschmelzung von Wohlfahrtsverbänden,
- Ausgliederung und Abspaltung von Teilbetrieben,
- Kooperationsmodelle im Sinne eines „steuerbegünstigten gemeinschaftlichen Zusammenwirkens“,
- Reformwahl: die „gemeinnützige GmbH“ bzw. die „gemeinnützige Stiftung“, welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden.
5. Wie lange sind „ehrenamtliche Vorstände“ noch bereit, die Verantwortung und damit auch die Haftung für Ihre Wohlfahrtsverbände zu übernehmen?
Alternative: „hauptamtlicher Vorstand“ sowie „ehrenamtlicher Aufsichtsrat“